0
Seite wählen
Home » AGBs
Verkaufs- und Garantiebedingungen Hüba AG, Luzern
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von sämtlichen Produkten, welche von der Hüba AG im Sortiment geführt oder angeboten werden.
  2. Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster, Abbildung oder Skizze geliefert. Geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur und Verarbeitung sind vorbehalten. Insbesondere bei Nach-/ Ergänzungsbestellungen sind Abweichungen ohne anderweitige, schriftliche Zusagen unvermeidlich.
  3. Die Produkte sind ohne anderweitige, schriftliche Zusage ausschliesslich für Innenräume bestimmt. Die Hüba AG gewährt auf Konstruktions- und Materialmängel die gesetzliche Gewährleistung ab Ablieferung der Ware an den Käufer für eine Dauer von zwei Jahren. Andere Gewährleistungen und Garantien, insbesondere auch Herstellergarantien, gewährt die Hüba AG ohne anderslautende explizite Information im Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung keine.
  4. Der Käufer prüft die Produkte umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel, insbesondere auch auf Glas- und Oberflächenschäden. Entsprechende Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Produkte geltend zu machen. Später, d.h. während der Gewährleistungsdauer zum Vorschein kommende Mängel, sind sofort nach deren Feststellung zu melden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung und unsachgemässer Behandlung entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn Produkte trotz erkennbarer Mängel vom Käufer weiterverarbeitet oder geändert werden. Zahlungsrückbehalte aufgrund von Mängeln sind auf keinen Fall zulässig und haben die ordentlichen Verzugsfolgen.
  5. Die Hüba AG oder die von Ihr beauftragten Drittpartner können die Gewährleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur oder gleichwertigen Ersatz erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei reduzierter Ware behält sich die Hüba AG vor, statt kostenlose Reparatur oder gleichwertigen Ersatz zu erbringen, den geleisteten Kaufpreis zurückzuerstatten.
  6. Der Käufer willigt in die Speicherung der von ihm im Rahmen einer Bestellung oder anderweitig an uns übermittelten personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung ein. Der Käufer willigt zudem ein, dass von ihm mitgeteilte Daten und weitere Nutzungsdaten analysiert werden, um ihm personalisierte Werbung und/oder besondere Angebote und Services zu präsentieren. Im Weiteren willigt der Käufer ein, dass wir bzw. von uns beauftragte Dritte, bei Bedarf eine Bonitätsauskunft einholen (Auskunftsstelle für Kredit- und Wirtschaftsinformationen, Einwohnerkontrolle, Betreibungsämter usw.).
  7. Alle Preise verstehen sich rein netto, exkl. Mehrwertsteuer. Im Regelfall gelten die Preise ab Werk, zahlbar innert 30 Tagen netto. Zur Verrechnung von Forderungen ist das Einverständnis beider Parteien nötig. Für Mahnungen wird bei der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 30, bei der 2. Mahnung von CHF 60 erhoben.
  8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Kaufgegenstände Eigentum der Firma Hüba AG, die berechtigt ist, auf Kosten des Käufers die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen, sofern sie ihre Forderung als gefährdet erachtet.
  9. Die Lieferung bzw. Abholung der bestellten Produkte wird zwischen dem Käufer und der Hüba AG vereinbart. Wird eine Lieferung an die Adresse des Käufers vereinbart, erfolgt sie grundsätzlich zu Incoterms 2010 ‚DAP‘ (Rampe Anlieferadresse). Sind zusätzliche Hilfsmittel (z.B. Fassadenlift/Bergbahn, Elektromobile) erforderlich, muss der Käufer vorab hierüber informieren und er trägt die allfälligen Mehrkosten. Wurde die Montage vereinbart, so erfolgt diese ebenfalls nur, soweit es die baulichen Gegebenheiten unter normalem Aufwand zulassen. Leuchten und elektrische Installationen sind von der Montage ausgeschlossen.
  10. Gewöhnlich werden bestellte Produkte innerhalb des vereinbarten Liefertermins bereitgestellt/ausgeliefert. Der Käufer wird benachrichtigt, wenn ein Produkt nicht oder verzögert lieferbar sein sollte. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass ihn Lieferverzögerungen bis zu 30 Tagen nicht berechtigen, die Annahme der bestellten Ware zu verweigern, den Vertrag aufzuheben, Schadenersatz zu stellen oder den Kaufpreis zurückzufordern. Gegenforderungen des Käufers können nur mit Zustimmung der Hüba AG erfolgen.
  11. Sollten die Hüba AG durch ihre Lieferanten ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen bereits aufgegeben wurden, wird die Hüba AG von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird sie den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Käufer im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
  12. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Andere Ansprüche des Käufers – unabhängig vom Rechtsgrund – sind, abgesehen von den nachfolgend genannten Fällen, ausgeschlossen. Die Hüba AG, Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; bei Garantieversprechen, soweit vereinbart; und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  13. Die Hüba AG behält sich das Recht vor, ihre im Zusammenhang mit Warenlieferungen entstandenen fälligen Kaufpreisforderungen dem Käufer gegenüber einschliesslich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
  14. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist ausschliesslich Luzern.

Luzern, im Dezember 2016

× Angebotsanfrageliste
0.00